Mitarbeiter als Markenbotschafter – social media advertising influencer advertising on-line advertising




#Mitarbeiter als #Markenbotschafter – per privaten Facebook, Twitter & Co. Account Werbung für den Arbeitgeber machen aus der Reihe: “MitarbeiterInnen in den Sozialen Medien”

Der Mitarbeiter als Markenbotschafter des Unternehmens. Worauf muss man achten und was ist problematisch, wenn Mitarbeiter über ihre privaten Social Media Accounts Bilder von der Firmenveranstaltung, Gewinnspiele des Unternehmens, die neueste Produktwerbung oder Veranstaltung des Arbeitgebers teilen oder darüber berichten❓

Ab wann haftet der Arbeitgeber, wenn Mitarbeiter auf ihren privaten Social Media Accounts „Werbung“ für den Arbeitgeber machen❓
Kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer verbieten oder verpflichten, in seinen privaten Social Media Accounts die Info mitzuteilen, bei welchem Arbeitgeber er beschäftigt ist❓
Kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer vorschreiben, einen Xing oder LinkedIn Account zu führen❓
Kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zwingen, über seine privaten Social Media Accounts „Werbung“ für das Unternehmen zu betreiben❓
Private Beiträge unterliegen nicht dem Wettbewerbsrecht und sind nicht kenzeichnungspflichtig. Aber wann ist ein Beitrag tatsächlich privat und wann geschäftlich❓
Was macht man, wenn das Posting nicht klar und deutlich als privates Posting erkennbar ist❓
Wer haftet, wenn der Mitarbeiter rechtsverletzende Postings veröffentlicht, die dem Arbeitgeber zugutekommen❓
Ab wann ist ein Account tatsächlich privat und wann geschäftlich❓
Dürfen Arbeitnehmer bspw. bei Facebook ihre Social Media „Freunde“ per Privatnachricht bitten, der Fanpage ihres Arbeitgebers zu folgen oder Beiträge zu liken❓





Die Antwort für euch dazu im Video von Rechtsanwalt Tobias Röttger.
Stichworte sind: influencer marketing werbung #MitarbeiterInnenSocialMedia social media marketing online marketing instagram influencer marketing
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Rechtsanwalt ⚖ Tobias Röttger, LL.M.
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Tobias Röttger ist Inhaber und Partner der Mainzer Medienkanzlei gulden röttger rechtsanwälte. Die Kanzlei gulden röttger rechtsanwälte bietet Rechtsberatung im Marketing, Reputationsschutz, geistiges Eigentum und Datenschutz für Unternehmen, Selbstständige und Personen, die im Fokus der Öffentlichkeit stehen.
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“Wir bieten Rechtsberatung, Seminare und Schulungen im Marketing, Reputationsschutz, geistigen Eigentum und Datenschutz für Unternehmen, Selbstständige und Personen, die im Fokus der Öffentlichkeit stehen. Die Medienkanzlei aus Mainz wurde 2005 von Fachanwalt Karsten Gulden, LL.M. und Rechtsanwalt Tobias Röttger, LL.M. gegründet. Von Beginn an haben wir uns auf Beratungsthemen aus den Bereichen Medienrecht, Werbe- und Online Marketing Recht, Datenschutz, Urheberrecht, Markenrecht und Wettbewerbsrecht fokussiert. Weitere Team-Mitglieder sind der Marketing Manager Dirk Buchhalla, der ebenfalls wie RA Röttger zertifizierter Datenschutzbeauftragter TÜV-Süd ist und die Rechtsfachwirtin Alexandra Katschke. Bei Beratungsbedarf – melden Sie sich!”

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